Zweitmeinungsverfahren


Zweitmeinungsverfahren

Seit Jahren bieten wir die Möglichkeit sich bei uns unverbindlich und völlig neutral eine fachärztlich begründete Zweitmeinung einzuholen. Wollen Sie die Entscheidung zu einer Operation oder einer Therapie von uns neutral bewerten lassen, so benötigen wir dafür bitte  Ihre persönliche Vorstellung und alle notwendigen bildgebenden sowie ggf. labortechnischen Befunde. Ohne Ihre persönliche Untersuchung ist eine alleinige Beurteilung der Befunde nicht ausreichend. Das ausschließliche Übermitteln von Befunden und die nur telefonische oder schriftliche Schilderung der  Beschwerden lehnen wir als qualitativ nicht ausreichende Basis für ein Zweitmeinungsverfahren ab. Das Zweitmeinungsverfahren umfasst eine körperliche Untersuchung, die Wertung und Einordnung der vorliegenden Befunde und eine schriftliche Stellungnahme. Erwähnen Sie bitte bereits bei der Terminvereinbarung Ihren Wunsch nach Zweitmeinung, sodass wir bereits im Vorfeld klären können welche Unterlagen mitgebracht werden müssen. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir einem Patienten der sich bei uns eine Zweitmeinung einholt, niemals vorschlagen werden, sich von uns operieren zu lassen. Sie werden vollkommen wertfrei und objektiv beraten.
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